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Nicht jeder Freiberufler kann seinen Job im Home Office ausüben. Wenn hier einmal an einen Rechtsanwalt gedacht wird, der seine Mandanten und Co. im „Büro“ empfängt, wird schnell klar, dass dies in dem Privathaushalt des Anwalts wohl kaum angemessen wäre. Es muss also ein Büro her – und damit eine Büroausstattung. Aber auch ein Rechtsanwalt gilt als Freiberufler, wenn er seine berufliche Karriere auf selbständiger Basis steuert. Der Rechtsanwalt schreibt Gebührenrechnungen nach dem
geschrieben von steffen am 05.08.2010 - 07:42:47 - letzte Bearbeitung am 01.09.2010 - 20:55:17